Aaron1
Nicht registriert
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am 4.7.2011 um 08:52 |
Das Bad ist dreckig, statt des versprochenen Meerblickes
geht das Fenster auf einen orientalischen Schlachthof,
der Ferienflieger bleibt am Boden: Müssen Urlauber es hinnehmen,
wenn der Traumurlaub zum Albtraum wird?
Nehmen wir an, sie wollten sich schon immer mal die Kultur
der alten Griechen zu Gemüte führen.
In der gegenwärtigen Situation im Land der alten Griechen,
wo alles streickt und die Jugendlichen in den Innenstädten
mit Gegenständen um sich werfen, ein Problem.
Fallen deshalb Flüge aus, erhalten Urlauber keinen Schadenersatz.
Laut Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam
ist das nämlich höhere Gewalt.
Eine Reisepreisminderung für Pauschalurlauber ist aber dann drin,
wenn die Reise erst später angetreten werden kann.
Individualtouristen erhalten nach Wahl den Flugpreis zurück
oder lassen sich auf einen anderen Flug umbuchen.
Falls der Hinflug ersatzlos ausfällt, dürfen Pauschalurlauber
auch auf ein anderes Urlaubsziel umbuchen,
oder sie erhalten ihr Geld zurück.
Fällt der geplante Flug nach Hause wegen eines Streiks aus,
ist immer der Veranstalter in der Pflicht,
den Urlauber nach Hause zu bringen.
Aber Achtung, für etwaige Übernachtungskosten
wegen eines späteren Fluges muss der Urlauber selbst bezahlen. |
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Hans-Peter
Nicht registriert
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am 20.7.2011 um 07:43 |
Bei Urlaubsreisen immer auf Empfehlungen hören.
Der Katalog kann noch so bunt sein,
wer sich mit Bildbearbeitung auskennt,
der weiß wie das geht.
Es gibt Bewertungsforen, da können sie
nachlesen, was sie am Reiseziel erwartet.
Wenn sie natürlich nur nach dem Preis buchen,
dann brauchen sie sich nicht zu wundern,
wenn ihr Urlaubsort aussieht wie ein
Ruandisches Flüchtlingscamp.
Aber es gibt Leute die mögen so etwas. |
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