Wie sind Sie auf diese Information gestoßen?
Ich wette im Internet, rein zufällig.
Denn in den Medien wird so etwas garantiert nicht veröffentlicht.
Nehmen wir einen Airbus einfachster Bauart, so dass in einer Ein-Klassen-Konfiguration
maximal 156 Plätze möglich sind.
Also 156x 600 € sind 93600 €. Man wir sich hüten solche EU- Gesetze publik zu machen.
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Bei technischen Problemen: Ein frisches Urteil der Europäischen Gerichtshofs stärkt die Rechte von Flugpassagieren: auch bei technischen Problemen gibt es für Fluggäste Entschädigung im Falle einer Verspätung.Fluggäste haben auch dann Recht auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug aufgrund technischer Probleme gestrichen wird. Ausnahmen könne es nur bei besonderen Gründen wie etwa Sabotage geben, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. (Az: C-549/07). Wenn ein Flug kurzfristig gestrichen wird, können die Passagiere nach einer EU-Verordnung von 2004 wählen, ob sie einen anderen Flug nutzen oder ihr Geld zurück haben wollen. Zusätzlich müssen die Fluggesellschaften eine sogenannte Ausgleichsleistung von 200 bis 600 Euro je nach Entfernung bezahlen. Dieses Recht der Verbraucher auf Entschädigung entfällt aber, sofern die Annullierung auf “außergewöhnliche Umstände” zurückgeht. Seit Jahren war nun streitig, ob technische Probleme als “außergewöhnlich” gelten.
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