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Vorentscheidung im Parteispendenskanda der AfD: Es droht eine Strafe von mehr als 100.000 Euro - die Bundestagsverwaltung hat die AfD in einem Schreiben vorab über die anstehende Strafzahlung informiert!
Datum: Freitag, dem 08. März 2019
Thema: Reise - Tipps


Zum Parteispendenskandal der AfD:

Köln (ots) - Die Bundestagsverwaltung hat eine erste Vorentscheidung im Parteispendenskandal der AfD getroffen.

Demnach droht der Partei im Fall des Europawahlkandidaten Guido Reil eine Strafzahlung von mehr als 100.000 Euro. Das bestätigte AfD-Parteichef Jörg Meuthen gegenüber NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung".

Die Bundestagsverwaltung hat die AfD in einem Schreiben vorab über die anstehende Strafzahlung informiert.

Bei dem Schreiben handelt es sich noch nicht um den formalen Bescheid, sondern um eine Bitte zu einer letzten Anhörung. Eine solche wird üblicherweise aus formalen Gründen anberaumt, nachdem die Entscheidung gefallen ist.

Die Bundestagsverwaltung teilte auf Anfrage lediglich mit, sie könne sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern. AfD-Chef Meuthen sagte, die Partei werde gegen den drohenden Bescheid erst Widerspruch einlegen und später auch dagegen klagen.

Der Fall Reil ist der erste Fall möglicher illegaler Parteienfinanzierung der AfD, in dem die Bundestagsverwaltung vor einer Entscheidung steht.

Guido Reil hatte 2017 für den Landtag in Nordrhein-Westfalen kandidiert und dabei kostenlose Wahlwerbung durch die Schweizer Werbeagentur Goal AG erhalten. Reil soll dabei Sachleistungen wie Werbeplakate und Flyer im Wert von etwa 50.000 Euro für seinen Direktwahlkampf bekommen haben.

Reil betonte schon früher, dass er sich dafür die Zustimmung seines damaligen Kreisvorsitzenden eingeholt habe.

Im aktuellen Rechenschaftsbericht der AfD hatte die Partei den Fall anonymisiert erwähnt, die fraglichen Beträge aber nicht als Parteispende gewertet.

Auf Anfrage wollte Reil keine Stellung nehmen zu dem aktuellen Fall. Per WhatsApp teilte er Anfang dieser Woche mit: "Zum Thema Spenden gibt es von mir keinen Kommentar mehr."

Pressekontakt:

WDR Presse und Information
E-Mail: wdrpressedesk@wdr.de
Tel. 0221-2207100

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

(Eine Themenseite "AfD" gibt es hier.)

(Parteien-News zur "AfD" sind hier nachzulesen.)

WELT / ILLEGALE PARTEISPENDEN: AfD droht Strafzahlung in Höhe von 100.000 Euro
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 07.03.2019):

Zitat: "In der Affäre um Parteispenden steht der AfD womöglich eine erste Strafzahlung von mehr als 100 000 Euro ins Haus. Parteichef Jörg Meuthen sagte dem NDR, WDR und der «Süddeutschen Zeitung», die Bundestagsverwaltung habe in einem Fall, der den Europawahlkandidaten Guido Reil betrifft, eine erste Vorentscheidung getroffen. Das Schreiben der Bundestagsverwaltung sei aber noch kein formaler Bescheid, betonte ein Sprecher der Partei am Donnerstag. Aus Bundestagskreisen hieß es, die Wahrscheinlichkeit, dass die AfD eine Sanktion zu erwarten hat, sei damit gestiegen. Meuthen sagte dem Bericht zufolge, die AfD werde Widerspruch einlegen und später gegebenenfalls auch klagen.

Die Schweizer Goal AG hatte 2017 Plakate und andere Werbemittel für Reils Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen hergestellt. Die AfD hält das nicht für eine illegale Parteispende. Die Bundestagsverwaltung sieht das wohl anders. Sie setzte deshalb nun nach Angaben eines Parteisprechers eine Strafzahlung in dreifacher Höhe des von ihr als Spende definierten Betrages fest.

Offiziell wollte sich der Bundestag dazu nicht äußern. Ein Sprecher erklärte: «In dem genannten Fall ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die Bundestagsverwaltung kann daher dazu im Moment keine Erklärungen veröffentlichen.» Aus Bundestagskreisen hieß es, die Prüfung sei schon sehr weit fortgeschritten.

Die Bundestagsverwaltung interessiert sich auch für Werbemaßnahmen für Meuthen vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016. Meuthen, der aktuell Spitzenkandidat seiner Partei für die Europawahl ist, steht bisher auf dem Standpunkt, dies sei damals keine Parteispende gewesen, da er die Werbung nicht in Auftrag gegeben habe.

Außerdem untersucht der Bundestag Spenden für den Bundestagswahlkampf der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel aus der Schweiz. Hier geht es um rund 132 000 Euro, die 2017 in mehreren Tranchen an ihren Kreisverband am Bodensee überwiesen worden waren. Der Bundestag will klären, ob das Geld wirklich von Deutschen und anderen EU-Bürgern stammt. Denn Spenden von Gönnern, die keine EU-Bürger sind, dürfen deutsche Parteien nicht annehmen.

Außerdem steht die Frage im Raum, ob einer der Spender womöglich mehr als 10 000 Euro gespendet hat. Denn ab diesem Betrag müssen Spender dem Bundestag auch gleich namentlich gemeldet werden."




WELT / AFD-SPENDENSUMPF: Staatsanwalt bezweifelt Alice Weidels Angaben zu Spendern
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 21.02.2019):

Zitat: "In der Affäre um Wahlkampfspenden aus der Schweiz hat die AfD dem Bundestag möglicherweise eine in Teilen unrichtige Spenderliste übermittelt. Einem entsprechenden Verdacht geht die zuständige Staatsanwaltschaft Konstanz nach. Bisherige Vernehmungen hätten «Zweifel bestätigt, dass es sich bei den Personen tatsächlich um die angeblichen Spender handelt», sagte Staatsanwalt Andreas Mathy am Donnerstag.

Zuvor hatte Mathy dies dem «Spiegel» im selben Wortlaut bestätigt. Weitere Angabe lehnte der Sprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen ab. Recherchen von «Spiegel» und «Report Mainz» zufolge haben angebliche Gönner der AfD bestritten, der Partei Geld gespendet zu haben. «Vielmehr hätten sie lediglich ihre Namen hergegeben», berichtete «Spiegel Online».

Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt gegen die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel und drei weitere Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Die Partei hatte im November bestätigt, dass 2017 rund 130 000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal. Die AfD hatte der Bundestagsverwaltung kürzlich die Namen von 14 Deutschen und anderen EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen.

Für Weidel ist der Zeitpunkt dieser Enthüllung ungünstig - vor dem Parteitag ihres Landesverbandes an diesem Wochenende. Ein Sprecher Weidels sagte: «Es verdichtet sich der Eindruck, dass das Parteikonto des Kreisverbandes gezielt kontaminiert wurde, um Frau Weidel und der AfD zu schaden.» Weidel selbst wollte sich mit Blick auf die laufenden Ermittlungen nicht zu dem Vorwurf äußern.

Ein Sprecher der AfD wollte sich nicht zu den konkreten Vorwürfen äußern. «Das ist ein offizielles Verfahren, das bei der Bundestagsverwaltung liegt. Dazu können wir weiter nichts sagen», sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki rief die AfD zu mehr Transparenz auf. «Der Verdacht der Geldwäsche steht bei den AfD-Parteispenden immer deutlicher im Raum», sagte er den Zeitungen der «Funke Mediengruppe». Die AfD könne «immer weniger dem Vorwurf entgegentreten, sie sei die Fünfte Kolonne von irgendwem». Kubicki hob hervor: «Nun wird es nicht mehr nur für Alice Weidel sehr eng. Die gesamte Parteiführung, die diese Falschinformationen abgesegnet hat, muss jetzt ihre Erkenntnisse und Kenntnisse transparent machen.»"




WELT / AFD-SPENDENAFFÄRE: Amthor will umfassende Ermittlungskompetenzen für Schäuble
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 23.02.2019):

Zitat: "Angesichts der AfD-Spendenaffäre zeigt sich CDU-Innenexperte Philipp Amthor dafür offen, dass der Bundestagspräsident in solchen Fällen mehr Befugnisse bei der Aufklärung einnimmt."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/7899/4212310, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Zum Parteispendenskandal der AfD:

Köln (ots) - Die Bundestagsverwaltung hat eine erste Vorentscheidung im Parteispendenskandal der AfD getroffen.

Demnach droht der Partei im Fall des Europawahlkandidaten Guido Reil eine Strafzahlung von mehr als 100.000 Euro. Das bestätigte AfD-Parteichef Jörg Meuthen gegenüber NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung".

Die Bundestagsverwaltung hat die AfD in einem Schreiben vorab über die anstehende Strafzahlung informiert.

Bei dem Schreiben handelt es sich noch nicht um den formalen Bescheid, sondern um eine Bitte zu einer letzten Anhörung. Eine solche wird üblicherweise aus formalen Gründen anberaumt, nachdem die Entscheidung gefallen ist.

Die Bundestagsverwaltung teilte auf Anfrage lediglich mit, sie könne sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern. AfD-Chef Meuthen sagte, die Partei werde gegen den drohenden Bescheid erst Widerspruch einlegen und später auch dagegen klagen.

Der Fall Reil ist der erste Fall möglicher illegaler Parteienfinanzierung der AfD, in dem die Bundestagsverwaltung vor einer Entscheidung steht.

Guido Reil hatte 2017 für den Landtag in Nordrhein-Westfalen kandidiert und dabei kostenlose Wahlwerbung durch die Schweizer Werbeagentur Goal AG erhalten. Reil soll dabei Sachleistungen wie Werbeplakate und Flyer im Wert von etwa 50.000 Euro für seinen Direktwahlkampf bekommen haben.

Reil betonte schon früher, dass er sich dafür die Zustimmung seines damaligen Kreisvorsitzenden eingeholt habe.

Im aktuellen Rechenschaftsbericht der AfD hatte die Partei den Fall anonymisiert erwähnt, die fraglichen Beträge aber nicht als Parteispende gewertet.

Auf Anfrage wollte Reil keine Stellung nehmen zu dem aktuellen Fall. Per WhatsApp teilte er Anfang dieser Woche mit: "Zum Thema Spenden gibt es von mir keinen Kommentar mehr."

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E-Mail: wdrpressedesk@wdr.de
Tel. 0221-2207100

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WELT / ILLEGALE PARTEISPENDEN: AfD droht Strafzahlung in Höhe von 100.000 Euro
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 07.03.2019):

Zitat: "In der Affäre um Parteispenden steht der AfD womöglich eine erste Strafzahlung von mehr als 100 000 Euro ins Haus. Parteichef Jörg Meuthen sagte dem NDR, WDR und der «Süddeutschen Zeitung», die Bundestagsverwaltung habe in einem Fall, der den Europawahlkandidaten Guido Reil betrifft, eine erste Vorentscheidung getroffen. Das Schreiben der Bundestagsverwaltung sei aber noch kein formaler Bescheid, betonte ein Sprecher der Partei am Donnerstag. Aus Bundestagskreisen hieß es, die Wahrscheinlichkeit, dass die AfD eine Sanktion zu erwarten hat, sei damit gestiegen. Meuthen sagte dem Bericht zufolge, die AfD werde Widerspruch einlegen und später gegebenenfalls auch klagen.

Die Schweizer Goal AG hatte 2017 Plakate und andere Werbemittel für Reils Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen hergestellt. Die AfD hält das nicht für eine illegale Parteispende. Die Bundestagsverwaltung sieht das wohl anders. Sie setzte deshalb nun nach Angaben eines Parteisprechers eine Strafzahlung in dreifacher Höhe des von ihr als Spende definierten Betrages fest.

Offiziell wollte sich der Bundestag dazu nicht äußern. Ein Sprecher erklärte: «In dem genannten Fall ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die Bundestagsverwaltung kann daher dazu im Moment keine Erklärungen veröffentlichen.» Aus Bundestagskreisen hieß es, die Prüfung sei schon sehr weit fortgeschritten.

Die Bundestagsverwaltung interessiert sich auch für Werbemaßnahmen für Meuthen vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016. Meuthen, der aktuell Spitzenkandidat seiner Partei für die Europawahl ist, steht bisher auf dem Standpunkt, dies sei damals keine Parteispende gewesen, da er die Werbung nicht in Auftrag gegeben habe.

Außerdem untersucht der Bundestag Spenden für den Bundestagswahlkampf der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel aus der Schweiz. Hier geht es um rund 132 000 Euro, die 2017 in mehreren Tranchen an ihren Kreisverband am Bodensee überwiesen worden waren. Der Bundestag will klären, ob das Geld wirklich von Deutschen und anderen EU-Bürgern stammt. Denn Spenden von Gönnern, die keine EU-Bürger sind, dürfen deutsche Parteien nicht annehmen.

Außerdem steht die Frage im Raum, ob einer der Spender womöglich mehr als 10 000 Euro gespendet hat. Denn ab diesem Betrag müssen Spender dem Bundestag auch gleich namentlich gemeldet werden."




WELT / AFD-SPENDENSUMPF: Staatsanwalt bezweifelt Alice Weidels Angaben zu Spendern
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 21.02.2019):

Zitat: "In der Affäre um Wahlkampfspenden aus der Schweiz hat die AfD dem Bundestag möglicherweise eine in Teilen unrichtige Spenderliste übermittelt. Einem entsprechenden Verdacht geht die zuständige Staatsanwaltschaft Konstanz nach. Bisherige Vernehmungen hätten «Zweifel bestätigt, dass es sich bei den Personen tatsächlich um die angeblichen Spender handelt», sagte Staatsanwalt Andreas Mathy am Donnerstag.

Zuvor hatte Mathy dies dem «Spiegel» im selben Wortlaut bestätigt. Weitere Angabe lehnte der Sprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen ab. Recherchen von «Spiegel» und «Report Mainz» zufolge haben angebliche Gönner der AfD bestritten, der Partei Geld gespendet zu haben. «Vielmehr hätten sie lediglich ihre Namen hergegeben», berichtete «Spiegel Online».

Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt gegen die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel und drei weitere Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Die Partei hatte im November bestätigt, dass 2017 rund 130 000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal. Die AfD hatte der Bundestagsverwaltung kürzlich die Namen von 14 Deutschen und anderen EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen.

Für Weidel ist der Zeitpunkt dieser Enthüllung ungünstig - vor dem Parteitag ihres Landesverbandes an diesem Wochenende. Ein Sprecher Weidels sagte: «Es verdichtet sich der Eindruck, dass das Parteikonto des Kreisverbandes gezielt kontaminiert wurde, um Frau Weidel und der AfD zu schaden.» Weidel selbst wollte sich mit Blick auf die laufenden Ermittlungen nicht zu dem Vorwurf äußern.

Ein Sprecher der AfD wollte sich nicht zu den konkreten Vorwürfen äußern. «Das ist ein offizielles Verfahren, das bei der Bundestagsverwaltung liegt. Dazu können wir weiter nichts sagen», sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki rief die AfD zu mehr Transparenz auf. «Der Verdacht der Geldwäsche steht bei den AfD-Parteispenden immer deutlicher im Raum», sagte er den Zeitungen der «Funke Mediengruppe». Die AfD könne «immer weniger dem Vorwurf entgegentreten, sie sei die Fünfte Kolonne von irgendwem». Kubicki hob hervor: «Nun wird es nicht mehr nur für Alice Weidel sehr eng. Die gesamte Parteiführung, die diese Falschinformationen abgesegnet hat, muss jetzt ihre Erkenntnisse und Kenntnisse transparent machen.»"




WELT / AFD-SPENDENAFFÄRE: Amthor will umfassende Ermittlungskompetenzen für Schäuble
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 23.02.2019):

Zitat: "Angesichts der AfD-Spendenaffäre zeigt sich CDU-Innenexperte Philipp Amthor dafür offen, dass der Bundestagspräsident in solchen Fällen mehr Befugnisse bei der Aufklärung einnimmt."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/7899/4212310, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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