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Kosmetik News! Tobias von Pein, SPD-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, zu einem AfD-Antrag: ''Das eigentliche Thema ist nicht der Tierschutz, sondern eine subtile Hetze''!

Geschrieben am Mittwoch, dem 20. September 2017 von Reisen-Urlaub-Ferien.de


Reise - Tipps
Reisen-Urlaub-123.de - Infos & Tipps rund um's Heimwerken | SPD Landtagsfraktion SH
SPD Landtagsfraktion SH

Tobias von Pein zum Antrag der AfD:

Kiel (ots) - Der Antrag der AfD ist geeignet, beim Leser zunächst einmal Sympathien auszulösen. Denn nahezu jeder kann der Forderung, dass Tiere entweder gar nicht oder so leidensfrei wie irgendwie möglich getötet werden, zustimmen.

Das ist die Reaktion beim ersten Lesen! Sollte also nichts dagegensprechen, diesem Antrag zuzustimmen?

Doch. Es gibt da eine Kleinigkeit: das eigentliche Thema dieses Antrages ist nicht der Tierschutz, sondern eine subtile Hetze, die darauf aus ist, Menschengruppen in unserer Gesellschaft gegeneinander auszuspielen.

Dieser Antrag steht in einer üblen Kontinuität zu einem Diskurs, der bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Demnach sei Tierschutz ein urdeutsches Anliegen, wohingegen Tierquälerei, sei es Vivisektion oder Schächtung, mit dem Judentum konnotiert wird.

Es war kein Zufall, dass eines der ersten Gesetze der NSDAP-Regierung das über das Schlachten von Tieren war. Am 21. April 1933 wurde das betäubungslose Schlachten verboten. Dass dieses Gesetz eine der ersten rechtsförmigen antisemitischen Maßnahmen des Naziregimes war, muss man wohl nicht näher begründen.

Im November 1933 folgte dann das erste deutsche Reichstierschutzgesetz, das unter anderem medizinische Tierversuche erheblich einschränkte. Die weitere Entwicklung ist bekannt und zeigte, dass derartige Schutzvorschriften für Menschen sehr bald nicht mehr galten

Der Unterschied zwischen 1933 und 2017 liegt darin, dass der Antrag der AfD nicht in erster Linie die Juden ins Fadenkreuz nimmt. Das Verhältnis Ihrer Partei zu den Juden in Deutschland ist zumindest ungeklärt.

Einerseits biedert sich Ihre Parteichefin beim Zentralrat der Juden an, der diese Avancen peinlich berührt zurückgewiesen hat; andererseits dulden Sie bekennende Antisemiten wie den baden-württembergischen Abgeordneten Gedeon weiterhin in Ihren Reihen.

Das Ziel des Antrags ist ein anderes: Sie versuchen mit diesem Antrag, einen Keil zwischen die Muslime und die Nichtmuslime in Deutschland zu treiben.

Die Zitierung ausschließlich islamischer Rechtsgelehrter im Antrag ist dabei entlarvend. Sie sind da auch ganz konsequent: Sie setzen Islam und Islamismus, sowie religiöse Überzeugung und Terrorismus grundsätzlich gleich.

Der AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland erklärte am 06. Juni 2017: "Wir sind gegenüber dem Islam schlichtweg zu tolerant... Wir müssen auch unsere Nachsicht gegenüber dem Islam aufgeben und erkennen, dass diese steinzeitliche Religion eine Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft darstellt."

Und noch ein Zitat, diesmal von der Berliner AfD-Landeschefin Beatrix von Storch: "Unsere europäische Leitkultur steht auf den Grundlagen unseres gemeinsamen Wertekanons - den drei Hügeln Golgatha, Akropolis und Kapitol. Das ist das Fundament unserer abendländischen Kultur.

Mit dieser ist der Islam erkennbar unvereinbar." Lassen sie mich dazu eine kleine historische Randbemerkung machen: es wäre um die Kultur des christlichen Abendlandes schlecht bestellt, wenn nicht die "steinzeitlichen" Muslime einen großen Teil dieses antiken Erbes für uns erhalten hätten. Denn andernfalls wäre es den Säuberungsaktionen der katholischen Kirche zum Opfer gefallen.

Das Anliegen, das in diesem Antrag zum Ausdruck kommt, ist durch das Tierschutzgesetz und durch die bestehenden Ausnahmeregelungen sowie durch höchstrichterliche Urteile im Wesentlichen umgesetzt. Es obliegt in Schleswig-Holstein den Kreisen und kreisfreien Städten, Sondergenehmigungen zu erteilen und ihre Durchführung entsprechend zu überprüfen.

Wir sehen darüber hinaus keinen Regelungsbedarf und werden nicht in die demagogische Falle der AfD hineintappen, sondern wir sagen ganz klar "Nein" zu dieser Hetze. Wir beantragen die Ablehnung des Antrages."

Pressekontakt:

Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)

Original-Content von: SPD-Landtagsfraktion SH, übermittelt durch news aktuell

(Weitere interessante Infos & News zum Thema Tierschutz gibt es hier.)


Spektakuläre Tierschutzaktion vor Kölner Zentralmoschee - Symbolische Schächtung eines Rindes
(Youtube-Video, Deutsches Tierschutzbüro, Standard-YouTube-Lizenz, 05.04.2012):

Zitat: "Für Aufsehen sorgte am 04.04.2012 eine Aktion des „Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V." vor der Kölner Zentralmoschee. Symbolisch schächteten die Tierschützer ein Rind und vergossen dabei literweise Kunstblut.

Mit dieser ebenso spektakulären wie provokanten Aktion machte der Arbeitskreis darauf aufmerksam, dass das betäubungslose Schächten von Tieren in Deutschland immer noch erlaubt ist, obwohl es sich dabei eindeutig um Tierquälerei handelt.

Vor der Kölner Zentralmoschee bot sich den Passanten heute ein ungewöhnliches Bild: Ein Tierschutzaktivist, in der Kleidung eines gläubigen Muslims, schächtete symbolisch ein Rind. Rotes Kunstblut floss gleich literweise über den Bürgersteig.
Durchgeführt wurde diese provokante Aktion vom „Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.".

Der gemeinnützige Verein engagiert sich seit Jahren gegen das betäubungslose Schächten. Beim betäubungslosen Schächten werden den Tieren bei vollem Bewusstsein Haut, Muskeln, die Halsschlagadern, die Luft- und Speiseröhre mit einem Schnitt durchtrennt.

Erstickungsanfälle mit höllischen Schmerzen, Atemnot und panische Angst sind die Folge. Minutenlang ringt das Tier mit dem Tod, versucht immer wieder sich aufzubäumen, aufzustehen oder zu fliehen.

Eigentlich verbietet das deutsche Tierschutzgesetz das betäubungslose Schlachten von Tieren. Jedoch können Ausnahmegenehmigungen für Angehörige von Religionsgemeinschaften erteilt werden, die Gläubigen das Schächten „zwingend" vorschreiben.

In Deutschland sind es seit Jahren immer wieder Muslime, die dieses Recht für sich beanspruchen und jedes Jahr Hunderte Tiere ohne Betäubung ausbluten lassen. Dabei gibt es zahlreiche islamische Religionsgelehrte, die das betäubungslose Schächten für unnötig halten und sich für eine elektrische Kurzzeitbetäubung aussprechen.

Stefan Klippstein, Sprecher des „Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.", ist mit dem Verlauf der heutigen Aktion zufrieden: „Wir haben von den Passanten unterschiedlichster Glaubensrichtungen großen Zuspruch erhalten. Vielen war gar nicht bewusst, dass das betäubungslose Schächten in Deutschland erlaubt ist."

Der „Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V." fordert von der Bundesregierung eine Änderung des Tierschutzgesetzes, damit das grausame Schächten bald ein Ende hat. In anderen Ländern ist man da bereits weiter. Zum Beispiel haben Schweden, Island und die Niederlande das betäubungslose Schächten bereits verboten.

„Religionsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht", so Stefan Klippstein, „doch auch der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert; und in diesem Fall muss eindeutig dem Tierschutz der Vorrang gegeben werden."

Ein Hintergrund-Video zum Thema Schächten finden Sie unter: http://youtu.be/n1seP_nNN7A"




Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/127710/3740837, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Tobias von Pein zum Antrag der AfD:

Kiel (ots) - Der Antrag der AfD ist geeignet, beim Leser zunächst einmal Sympathien auszulösen. Denn nahezu jeder kann der Forderung, dass Tiere entweder gar nicht oder so leidensfrei wie irgendwie möglich getötet werden, zustimmen.

Das ist die Reaktion beim ersten Lesen! Sollte also nichts dagegensprechen, diesem Antrag zuzustimmen?

Doch. Es gibt da eine Kleinigkeit: das eigentliche Thema dieses Antrages ist nicht der Tierschutz, sondern eine subtile Hetze, die darauf aus ist, Menschengruppen in unserer Gesellschaft gegeneinander auszuspielen.

Dieser Antrag steht in einer üblen Kontinuität zu einem Diskurs, der bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Demnach sei Tierschutz ein urdeutsches Anliegen, wohingegen Tierquälerei, sei es Vivisektion oder Schächtung, mit dem Judentum konnotiert wird.

Es war kein Zufall, dass eines der ersten Gesetze der NSDAP-Regierung das über das Schlachten von Tieren war. Am 21. April 1933 wurde das betäubungslose Schlachten verboten. Dass dieses Gesetz eine der ersten rechtsförmigen antisemitischen Maßnahmen des Naziregimes war, muss man wohl nicht näher begründen.

Im November 1933 folgte dann das erste deutsche Reichstierschutzgesetz, das unter anderem medizinische Tierversuche erheblich einschränkte. Die weitere Entwicklung ist bekannt und zeigte, dass derartige Schutzvorschriften für Menschen sehr bald nicht mehr galten

Der Unterschied zwischen 1933 und 2017 liegt darin, dass der Antrag der AfD nicht in erster Linie die Juden ins Fadenkreuz nimmt. Das Verhältnis Ihrer Partei zu den Juden in Deutschland ist zumindest ungeklärt.

Einerseits biedert sich Ihre Parteichefin beim Zentralrat der Juden an, der diese Avancen peinlich berührt zurückgewiesen hat; andererseits dulden Sie bekennende Antisemiten wie den baden-württembergischen Abgeordneten Gedeon weiterhin in Ihren Reihen.

Das Ziel des Antrags ist ein anderes: Sie versuchen mit diesem Antrag, einen Keil zwischen die Muslime und die Nichtmuslime in Deutschland zu treiben.

Die Zitierung ausschließlich islamischer Rechtsgelehrter im Antrag ist dabei entlarvend. Sie sind da auch ganz konsequent: Sie setzen Islam und Islamismus, sowie religiöse Überzeugung und Terrorismus grundsätzlich gleich.

Der AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland erklärte am 06. Juni 2017: "Wir sind gegenüber dem Islam schlichtweg zu tolerant... Wir müssen auch unsere Nachsicht gegenüber dem Islam aufgeben und erkennen, dass diese steinzeitliche Religion eine Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft darstellt."

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Mit dieser ist der Islam erkennbar unvereinbar." Lassen sie mich dazu eine kleine historische Randbemerkung machen: es wäre um die Kultur des christlichen Abendlandes schlecht bestellt, wenn nicht die "steinzeitlichen" Muslime einen großen Teil dieses antiken Erbes für uns erhalten hätten. Denn andernfalls wäre es den Säuberungsaktionen der katholischen Kirche zum Opfer gefallen.

Das Anliegen, das in diesem Antrag zum Ausdruck kommt, ist durch das Tierschutzgesetz und durch die bestehenden Ausnahmeregelungen sowie durch höchstrichterliche Urteile im Wesentlichen umgesetzt. Es obliegt in Schleswig-Holstein den Kreisen und kreisfreien Städten, Sondergenehmigungen zu erteilen und ihre Durchführung entsprechend zu überprüfen.

Wir sehen darüber hinaus keinen Regelungsbedarf und werden nicht in die demagogische Falle der AfD hineintappen, sondern wir sagen ganz klar "Nein" zu dieser Hetze. Wir beantragen die Ablehnung des Antrages."

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Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)

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Spektakuläre Tierschutzaktion vor Kölner Zentralmoschee - Symbolische Schächtung eines Rindes
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Zitat: "Für Aufsehen sorgte am 04.04.2012 eine Aktion des „Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V." vor der Kölner Zentralmoschee. Symbolisch schächteten die Tierschützer ein Rind und vergossen dabei literweise Kunstblut.

Mit dieser ebenso spektakulären wie provokanten Aktion machte der Arbeitskreis darauf aufmerksam, dass das betäubungslose Schächten von Tieren in Deutschland immer noch erlaubt ist, obwohl es sich dabei eindeutig um Tierquälerei handelt.

Vor der Kölner Zentralmoschee bot sich den Passanten heute ein ungewöhnliches Bild: Ein Tierschutzaktivist, in der Kleidung eines gläubigen Muslims, schächtete symbolisch ein Rind. Rotes Kunstblut floss gleich literweise über den Bürgersteig.
Durchgeführt wurde diese provokante Aktion vom „Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.".

Der gemeinnützige Verein engagiert sich seit Jahren gegen das betäubungslose Schächten. Beim betäubungslosen Schächten werden den Tieren bei vollem Bewusstsein Haut, Muskeln, die Halsschlagadern, die Luft- und Speiseröhre mit einem Schnitt durchtrennt.

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Eigentlich verbietet das deutsche Tierschutzgesetz das betäubungslose Schlachten von Tieren. Jedoch können Ausnahmegenehmigungen für Angehörige von Religionsgemeinschaften erteilt werden, die Gläubigen das Schächten „zwingend" vorschreiben.

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Ein Hintergrund-Video zum Thema Schächten finden Sie unter: http://youtu.be/n1seP_nNN7A"




Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/127710/3740837, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Am 14.02.2020, also genau zum Valentinstag, veröffentlichte Volker Jung unter dem Label RECORD JET (Produziert unter dem Label EDITION 88) seine neue Schlager - Single "Das kann nur Liebe sein". Komponist und Texter ist der bekannte Österreicher Markus Hölzl.

(ISRC: DELJ82079806)

Der 3 Minuten und 50 Sekunden lange Song ist eine Hommage an alle lang verliebten Paare, die eine ähnliche Geschichte teilen, er ist aber auch ein Ausblick für jung Verliebte, denen der Song Mut mach ...

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Tobias von Pein, SPD-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, zu einem AfD-Antrag: ''Das eigentliche Thema ist nicht der Tierschutz, sondern eine subtile Hetze''!

 
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