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Kosmetik News! Wer trägt die Kosten des Nebenintervenienten?

Geschrieben am Freitag, dem 03. Februar 2017 von Reisen-Urlaub-Ferien.de


Reise - News
PR-Gateway: Die Entscheidung, ob ein Rechtsstreit geführt werden soll, hängt nicht zuletzt vom Kostenrisiko ab. Das gilt erst recht für die Beteiligung am Prozess zwischen zwei anderen Parteien.

Zwar wird - wer nicht gerade Rechtsanwalt ist - im Zweifel gerne auf eine Beteiligung an Rechtsstreitigkeiten verzichten. "Es gibt aber Situationen, in denen man als Dritter in das Verfahren eingreifen sollte, um seine Rechte zu wahren", sagt Rechtsanwalt Marius Breucker aus Stuttgart. Hierfür sieht die Zivilprozessordnung die "Nebenintervention" vor. Sie setzt voraus, dass der Dritte - der Nebenintervenient - ein rechtliches Interesse am Obsiegen einer der Parteien hat. In diesem Fall kann der Dritte bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht seinen Beitritt zum Rechtsstreit erklären. Vom Beitritt an kann der Nebenintervenient das Verfahren mitbestimmen und alle Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend machen. Er ist einzig dadurch beschränkt, dass er sich nicht in Widerspruch zu der von ihm unterstützten Hauptpartei setzen darf (zu den Grundlagen der Beteiligung Dritter am Zivilprozess: http://www.wueterich-breucker.de/blog/p/-beteiligung-dritter-im-zivilprozess-anwaltsstrategien-bei-haupt-und-nebenintervention).

Nebeninterventionswirkung

Trotz der Möglichkeit der Mitgestaltung des Verfahrens ist der Charme einer Nebenintervention begrenzt: Während üblicherweise ein Urteil nur zwischen den Parteien (inter partes) wirkt, muss der Nebenintervenient die zwischen den Hauptparteien ergangene Entscheidung auch gegen sich gelten lassen. Er kann mithin nicht mehr nachträglich einwenden, der Rechtsstreit zwischen den beiden Hauptparteien sei unrichtig entschieden. Insbesondere kann er der von ihm unterstützten Hauptpartei nicht mehr vorhalten, sie hätte das Verfahren bei besserer Prozessführung gewinnen können. Einwendungen kann der Nebenintervenient nur noch insoweit erheben, als die Phase vor seinem Beitritt betroffen ist oder als er durch das Verbot eines Widerspruchs zur Hauptpartei an bestimmten Angriffs- oder Verteidigungsmitteln gehindert war. Vor diesem Hintergrund ist die freiwillige Nebenintervention in der Regel wenig attraktiv.

Anders liegt der Fall, wenn einem Dritten der Streit verkündet wurde. Dann geht die Initiative zur Einbeziehung in den Rechtsstreit von einer der Hauptparteien aus. Wer nämlich der Auffassung ist, im Falle des Obsiegens oder Unterliegens in Verfahren seinerseits einen Anspruch gegen einen Dritten zu haben, der tut gut daran, diesen Dritten möglichst frühzeitig in das laufende Verfahren einzubinden. Durch die Streitverkündung kann die Hauptpartei die oben beschriebene, für den Dritten ungünstige Nebeninterventionswirkung herbeiführen. Als Empfänger einer Streitverkündung ist es für den Dritten in der Regel sinnvoll, dem Rechtsstreit beizutreten, um Einfluss nehmen zu können. Denn die Nebeninterventionswirkung tritt zu seinen Lasten auch dann ein, wenn er auf einen Beitritt und damit auf eine Teilnahme am Rechtsstreit verzichtet.

Kostenrisiken des Nebenintervenienten

Sowohl bei der "freiwilligen" als auch bei der durch Streitverkündung veranlassten Nebenintervention erhebt sich die Frage, welche Kostenrisiken ein Beitritt mich sich bringt und wer im Ergebnis die Rechtsverfolgungskosten des Nebenintervenienten zu tragen hat. Nach § 101 Zivilprozessordnung (ZPO) hat der Gegner der unterstützten Hauptpartei die Kosten des Nebenintervenienten zu tragen, soweit er den Rechtsstreit verliert. Es gilt das Grundprinzip der ZPO, wonach der Unterlegene sämtliche Verfahrenskosten zu tragen hat. Durch den Beitritt eines Nebenintervenienten erhöht sich damit das Kostenrisiko der gegnerischen Hauptpartei. Bei Beitritt auf Seiten der obsiegenden Hauptpartei erhält der Nebenintervenient also alle Kosten erstattet.

Unterliegt die unterstützte Hauptpartei, so muss der Nebenintervenient seine Kosten selbst tragen. An den Kosten der obsiegenden gegnerischen Hauptpartei braucht er sich indes nicht zu beteiligen. Insoweit beschränkt sich das Kostenrisiko des Nebenintervenienten regelmäßig auf die Kosten des eigenen Anwalts und die eigenen Reisekosten sowie etwaige Auslagen für die vom Nebenintervenienten benannten Zeugen oder Sachverständigen.

Regelung der Kosten des Nebenintervenienten bei gerichtlichem Vergleich

Besondere Aufmerksamkeit muss der Nebenintervenient der Kostentragung im Falle eines Vergleichs widmen: "Wenn sich der Nebenintervenient am Vergleich beteiligt, sollte er auf eine ausdrückliche Regelung der Erstattung seiner Kosten achten", empfiehlt Anwalt Marius Breucker. Andernfalls muss er befürchten, auf seinen eigenen Kosten sitzen zu bleiben. Denn der bloße Umstand, dass die Hauptparteien die Kosten quotal - also nach Obsiegen oder Unterliegen in der Hauptsache - aufgeteilt haben, führt nicht zu einer (entsprechenden) Kostenerstattung zugunsten des Nebenintervenienten. Beteiligt sich der Nebenintervenient nicht am Vergleich, hat er mangels gerichtlicher Entscheidung ebenfalls keinen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch.

Weitere Informationen zur Pressemeldung " Wer trägt die Kosten des Nebenintervenienten?" sind auf www.wueterich-breucker.de/blog/ zu finden.
Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren. Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen Diskussion.
Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Dr. Marius Breucker
Charlottenstraße 22-24
70182 Stuttgart
marius.breucker@wueterich-breucker.de
0049 / 711 / 23 99 2 - 0
http://www.wueterich-breucker.de

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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Die Entscheidung, ob ein Rechtsstreit geführt werden soll, hängt nicht zuletzt vom Kostenrisiko ab. Das gilt erst recht für die Beteiligung am Prozess zwischen zwei anderen Parteien.

Zwar wird - wer nicht gerade Rechtsanwalt ist - im Zweifel gerne auf eine Beteiligung an Rechtsstreitigkeiten verzichten. "Es gibt aber Situationen, in denen man als Dritter in das Verfahren eingreifen sollte, um seine Rechte zu wahren", sagt Rechtsanwalt Marius Breucker aus Stuttgart. Hierfür sieht die Zivilprozessordnung die "Nebenintervention" vor. Sie setzt voraus, dass der Dritte - der Nebenintervenient - ein rechtliches Interesse am Obsiegen einer der Parteien hat. In diesem Fall kann der Dritte bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht seinen Beitritt zum Rechtsstreit erklären. Vom Beitritt an kann der Nebenintervenient das Verfahren mitbestimmen und alle Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend machen. Er ist einzig dadurch beschränkt, dass er sich nicht in Widerspruch zu der von ihm unterstützten Hauptpartei setzen darf (zu den Grundlagen der Beteiligung Dritter am Zivilprozess: http://www.wueterich-breucker.de/blog/p/-beteiligung-dritter-im-zivilprozess-anwaltsstrategien-bei-haupt-und-nebenintervention).

Nebeninterventionswirkung

Trotz der Möglichkeit der Mitgestaltung des Verfahrens ist der Charme einer Nebenintervention begrenzt: Während üblicherweise ein Urteil nur zwischen den Parteien (inter partes) wirkt, muss der Nebenintervenient die zwischen den Hauptparteien ergangene Entscheidung auch gegen sich gelten lassen. Er kann mithin nicht mehr nachträglich einwenden, der Rechtsstreit zwischen den beiden Hauptparteien sei unrichtig entschieden. Insbesondere kann er der von ihm unterstützten Hauptpartei nicht mehr vorhalten, sie hätte das Verfahren bei besserer Prozessführung gewinnen können. Einwendungen kann der Nebenintervenient nur noch insoweit erheben, als die Phase vor seinem Beitritt betroffen ist oder als er durch das Verbot eines Widerspruchs zur Hauptpartei an bestimmten Angriffs- oder Verteidigungsmitteln gehindert war. Vor diesem Hintergrund ist die freiwillige Nebenintervention in der Regel wenig attraktiv.

Anders liegt der Fall, wenn einem Dritten der Streit verkündet wurde. Dann geht die Initiative zur Einbeziehung in den Rechtsstreit von einer der Hauptparteien aus. Wer nämlich der Auffassung ist, im Falle des Obsiegens oder Unterliegens in Verfahren seinerseits einen Anspruch gegen einen Dritten zu haben, der tut gut daran, diesen Dritten möglichst frühzeitig in das laufende Verfahren einzubinden. Durch die Streitverkündung kann die Hauptpartei die oben beschriebene, für den Dritten ungünstige Nebeninterventionswirkung herbeiführen. Als Empfänger einer Streitverkündung ist es für den Dritten in der Regel sinnvoll, dem Rechtsstreit beizutreten, um Einfluss nehmen zu können. Denn die Nebeninterventionswirkung tritt zu seinen Lasten auch dann ein, wenn er auf einen Beitritt und damit auf eine Teilnahme am Rechtsstreit verzichtet.

Kostenrisiken des Nebenintervenienten

Sowohl bei der "freiwilligen" als auch bei der durch Streitverkündung veranlassten Nebenintervention erhebt sich die Frage, welche Kostenrisiken ein Beitritt mich sich bringt und wer im Ergebnis die Rechtsverfolgungskosten des Nebenintervenienten zu tragen hat. Nach § 101 Zivilprozessordnung (ZPO) hat der Gegner der unterstützten Hauptpartei die Kosten des Nebenintervenienten zu tragen, soweit er den Rechtsstreit verliert. Es gilt das Grundprinzip der ZPO, wonach der Unterlegene sämtliche Verfahrenskosten zu tragen hat. Durch den Beitritt eines Nebenintervenienten erhöht sich damit das Kostenrisiko der gegnerischen Hauptpartei. Bei Beitritt auf Seiten der obsiegenden Hauptpartei erhält der Nebenintervenient also alle Kosten erstattet.

Unterliegt die unterstützte Hauptpartei, so muss der Nebenintervenient seine Kosten selbst tragen. An den Kosten der obsiegenden gegnerischen Hauptpartei braucht er sich indes nicht zu beteiligen. Insoweit beschränkt sich das Kostenrisiko des Nebenintervenienten regelmäßig auf die Kosten des eigenen Anwalts und die eigenen Reisekosten sowie etwaige Auslagen für die vom Nebenintervenienten benannten Zeugen oder Sachverständigen.

Regelung der Kosten des Nebenintervenienten bei gerichtlichem Vergleich

Besondere Aufmerksamkeit muss der Nebenintervenient der Kostentragung im Falle eines Vergleichs widmen: "Wenn sich der Nebenintervenient am Vergleich beteiligt, sollte er auf eine ausdrückliche Regelung der Erstattung seiner Kosten achten", empfiehlt Anwalt Marius Breucker. Andernfalls muss er befürchten, auf seinen eigenen Kosten sitzen zu bleiben. Denn der bloße Umstand, dass die Hauptparteien die Kosten quotal - also nach Obsiegen oder Unterliegen in der Hauptsache - aufgeteilt haben, führt nicht zu einer (entsprechenden) Kostenerstattung zugunsten des Nebenintervenienten. Beteiligt sich der Nebenintervenient nicht am Vergleich, hat er mangels gerichtlicher Entscheidung ebenfalls keinen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch.

Weitere Informationen zur Pressemeldung " Wer trägt die Kosten des Nebenintervenienten?" sind auf www.wueterich-breucker.de/blog/ zu finden.
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Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren. Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen Diskussion.
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Der Welttag des Buches (World Book and Copyright Day) am 23. April ist seit 1995 ein von der UNESCO weltweit eingerichteter Feiertag für das Lesen, für Bücher, für die Kultur des geschriebenen Wortes und auch für die Rechte ihrer Autoren.
Das Datum des 23. April geht zurück auf den Georgstag. Es bezieht sich auf die katalani ...

 Rasante Entwicklung des Selfpublishings (Kummer, 16.04.2024)
Selfpublishing bedeutet übersetzt Eigen- oder Selbstverlag. Viel Autoren nutzen diese Möglichkeit, um ein Buch auf den Markt zu bringen.

Rasante Entwicklung des Selfpublishings
Das Selfpublishing hat während der vergangenen zwei Jahrzehnte eine rasante Entwicklung genommen und ist vor allem aufgrund des Internets und der sich daraus ergebenen Möglichkeiten von einem Nischen- zu einem Milliardenmarkt geworden, denn während das Selfpublishing in der Prä-Internetära aufgrund d ...

 Lesen hilft bei schlechtem Wetter immer (Kummer, 12.04.2024)

Mit einem tollen Buch wird ein trister Tag wieder richtig bunt.

Luhg Holiday
Dieser Sammelband vereint zwei spannende Geschichten:
Willkommen im Luhg Holiday
Als Familie Kohlmann wegen eines vorausgesagten Schneesturms ganz spontan im Hotel Luhg Holiday einkehrt, ahnt sie noch nicht, was sie dort erwartet. In dem alten unheimlichen Haus scheint nichts mit rechten Dingen zuzugehen, und schon bald finden sich die drei Kinder und ihre Eltern im unglaublic ...

 Personalmarketing und Recruiting Summit geht in die zweite Runde (Talention, 11.04.2024)
Nach einer erfolgreichen Wiederauflage im vergangenen Jahr lädt der Personalmarketing und Recruiting Pionier Talention den deutschen Mittelstand erneut in seine Gründerstadt Wuppertal ein. Am 18. und 19. September sind die großen Unternehmen eingeladen über die Zukunft des Personalmarketings und Recruitings in Deutschland zu sprechen.

(Wuppertal, 08.04.2024) Der Personalmarketing-und-Recruiting-Software Anbieter Talention gibt im April bekannt, dass das beliebte offline Format 'Pe ...

 Urlaub im Luxus-Ferienhaus auf Sylt - mit maximalem Komfort! (PR-Gateway, 09.04.2024)


Wozu in den Süden reisen, wenn Sylt so nahe liegt? Die größte nordfriesische Insel vor der Küste Schleswig-Holsteins ist nicht grundlos eines der beliebtesten Urlaubsziele innerhalb Deutschlands. So lockt sie nicht nur mit kilometerlangen Sandstränden und edlen Restaurants, sondern dank Jens und Susanne Brandt auch mit ausgezeichneten 5-Sterne-Unterkünften. Wer sich etwas Besonderes gönnen möchte, ist daher hier rund ums Jahr genau richtig.

Weniger als 19.000 Einwohner leben ...

 Zwei Thüringer Gourmet-Sterne leuchten im Weimarer Land (PR-Gateway, 27.03.2024)


Im Spa & GolfResort Weimarer Land kann man ab sofort gleich zweimal auf Sterne-Niveau genießen. Marcello Fabbri, der als erster für ein Thüringer Restaurant einen Stern erkochte, erhielt gestern Abend im Rahmen einer Festveranstaltung in Hamburg einen Stern im Guide Michelin, diesmal für sein Restaurant "The First" in Blankenhain.

Damit finden Gourmets im Go ...

 Eine magische Woche auf Lesbos mit Lifecoach Steffi Christian (PR-Gateway, 26.03.2024)


"Steffi Spezial": Sieben Tage Kraftorte erleben



"Die Coachingreise auf die magische Insel Lesbos hat mich dazu gebracht, wieder meinem Herzen zu folgen." "Es war eine Reise zu mir selbst, zu meinen Gefühlen." "Das war eine Erfahrung, bei der wir in die Tiefen des Verstehens eingetaucht sind, neue Horizonte entdeckt haben und Verbindungen geschaffen haben, die tiefer waren als der Ozean und weiter als das Universum." Die Seminarreise "Steffi Spezial 2023" nach Lesbo ...

 Earth Day 2024: Hier wird Reisen und grünes Engagement miteinander vereint (PR-Gateway, 22.03.2024)


Bald ist es so weit - am 22. April wird zum 54. Mal auf der ganzen Welt der Earth Day gefeiert. Der im Jahr 1970 von Senator Gaylord Nelson ins Leben gerufene Tag der Erde dient dazu, Menschen für das Thema Umweltschutz zu sensibilisieren und in kreative Umweltprojekte einzubinden. Wir präsentieren Hotels und Destinationen, die bereits innovative Projekte zum Schutz der Umwelt umsetzen und damit echte Vorreiter im nachhaltigen Tourismus sind.



Paradiesischer Urlaub ...

 Frankreich erleben - mit CAMPING-CAR PARK (PR-Gateway, 22.03.2024)
- jetzt schon den Urlaub planen
- CAMPING-CAR PARK gibt es in ganz Frankreich
- perfekt ausgestattete Plätze

Der Sommerurlaub nähert sich mit Riesenschritten, auch wenn jetzt noch die Osterglocken blühen. Wer unser Nachbarland Frankreich näher kennenlernen möchte, sollte mit seinem Wohnmobil auf den perfekt ausgestatteten Wohnmobilstellplätzen von CAMPING-CAR PARK übernachten. Sie bilden ein dichtes Netz im ganzen Land und sind bequem mit einer einzigen Karte zugängl ...

 Knurrende Mägen ausgeschlossen (Kummer, 22.03.2024)
Die folgenden Buchtipps laden mit einer geballten Ladung an abwechslungsreichen und schmackhaften Rezepten ein, den Kochlöffel zu schwingen. Mit diesen Gerichten wird mit Sicherheit jeder knurrende Magen zum Schweigen gebracht.

Zauberhafte Gerichte aus der Koboldküche
Was steht wohl bei einem Kobold alles auf dem Speiseplan?
Nepomuck gewährt Einblick in seine Küche und verrät so manches bisher geheim gehaltene Rezept.
Die Gerichte sind ein wahrer Gaumenschmau ...

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Wer trägt die Kosten des Nebenintervenienten?

 
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